Kopftuchverbot im öffentlichen Dienst

Kantonale Volksinitiative
Kopftuchverbot im öffentlichen Dienst
(im Kantonsblatt publiziert am 20. November 2004)

Gestützt auf § 28 der Kantonsverfassung des Kantons Basel-Stadt, verlangen die unterzeichnenden, im Kanton Basel-Stadt Stimmberechtigten, es sei ein Gesetz zu schaffen, welches allen Angestellten im öffentlichen Dienst, sowie den Mandatsträgerinnen und Mandatsträgern öffentlicher Ämter, das Tragen einer islamischen Kopfbedeckung während der Ausübung ihres Dienstes oder ihres Mandats generell verbietet.
Dieses Verbot soll insbesondere Lehrpersonen, Angestellte im Schalterdienst, Angehörige des Grossen Rates, des Regierungsrates, des Bürgergemeinderates, des Bürgerrates und des Verfassungsrates, sowie der Gemeinderäte und Einwohnerräte der Landgemeinden betreffen.

Auf dieser Liste können nur Stimmberechtigte unterzeichnen, welche in der gleichen politischen Gemeinde ihren Wohnsitz haben. Wer die Initiative unterstützt muss seinen Namen handschriftlich eintragen.
Wer bei einer Unterschriftensammlung besticht oder sich bestechen lässt oder wer das Ergebnis einer Unterschriftensammlung fälscht, macht sich strafbar gemäss §§ 281 und 282 des Strafegesetzbuches.

Die Liste zum herunterladen und ausdrucken in pdf Kopftuchinitiative
Das Argumentarium für unsere Initiative in pdf Kopftuchinitiative-Argumentarium

Dem Initiativ-Komitee gehören an :
Abdul R. Furrer, Grossrat SBP, 4005 Basel; Dr. Alexandra Nogawa, Grossrätin SBP, 4052 Basel; Eugen Schmid, Grossrat und Verfassungsrat SBP, 4055 Basel; Daniela Schmidlin, Grossrätin SBP, 4125 Riehen; Philipp Schopfer, Grossrat SBP, 4058 Basel; Hans-Heini Spillmann, Grossrat und Bürgergemeinderat SBP, 4054 Basel; Mario Zerbini, Grossrat, Verfassungsrat und Bürgergemeinderat, 4058 Basel.

Das Initiativ-Komitee ist gemäss § 12 IRG berechtigt, die Initiative per Mehrheitsbeschluss zurück zu ziehen, sofern es zur Auffassung gelangt, dass sich das angestrebte Ziel auf andere Weise erreichen lässt.

Bitte volle oder auch nur teilweise ausgefüllte Listen zurück senden an die Kontaktadresse des Komitees:
Schweizerische Bürger Partei, Postfach 53, 4125 Riehen 2